Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Februar 2008

Änderung der Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und Erhöhung der Geschwisterstaffelung

Kategorien: Klienten-Info

Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr nur insofern, als das zu versteuernde Einkommen (d.h. Bruttoeinkommen abzgl. Sozialversicherung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge) des Kindes die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt. Steuerfreie Einkünfte sowie Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse bleiben unberücksichtigt. Diese Grenze lag bisher bei € 8.725 und wird per 1.1.2008 auf € 9.000 angehoben. Wird die Grenze überschritten, besteht im gesamten Kalenderjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die Höhe der zustehenden Familienbeihilfe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder ab. Die folgende Tabelle zeigt die ab 1.1.2008 gültigen monatlichen Beträge (€) pro Kind. Beihilfenbetrag ab dem 4. Kind: Betrag des 1. Kindes erhöht um € 50.

in EUR pro Kind Bis 2. LJ 3.-9.LJ 10.-18.LJ Ab 19.LJ
1. Kind 105,40 112,70 130,90 152,70
2. Kind 118,20 125,50 143,70 165,50
3. Kind 140,40 147,70 165,90 187,70
4. Kind 155,40 162,70 180,90 202,70

Bild: © Paul Bodea - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Hier erfahren Sie Interessantes zur aktuellen Judikatur aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und dem gesamten Steuerrecht. So bleiben Sie immer up-to-date.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?