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Klienten-Info - Archiv


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Februar 2008

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2008

Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Das BMF hat die mit Erlass vom 21.11.2007 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe 2008 2007 2006
0 bis 3 Jahre 170,- 167,- 164,-
bis 6 Jahre 217,- 213,- 209,-
bis 10 Jahre 280,- 275,- 270,-
bis 15 Jahre 321,- 315,- 309,-
bis 19 Jahre 377,- 370,- 363,-
bis 28 Jahre 474,- 465,- 457,-

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen.
Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


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© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
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