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Mai 2003 |
Eingeschränkte steuerfreie Sparbuchschenkung bis Ende 2003 |
Kategorien: Klienten-Info |
Die bereits einmal verlängerte steuerfreie Sparbuchschenkung ist im bisherigen Ausmaß Ende 2002 abgelaufen. Sie wurde in geänderter Form (§ 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG) nunmehr bis Ende 2003 verlängert wie folgt: - In unbegrenzter Höhe schenkungssteuerfrei bleibt die Schenkung an nahe Verwandte der Steuerklasse I bis IV (Ehegatten, (Stief-) Kinder, Enkel, (Stief-) Eltern, Großeltern sowie Schwieger-Kinder und -Eltern) sowie an Personen der Steuerklasse V, wenn die Steuerschuld vor Inkrafttreten des Gesetzes entsteht. Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia |
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