Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Artikel zum Thema: Beschäftigungsbonus


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Februar 2018

Kurz-Info: Aus für den Beschäftigungsbonus

Kategorien: Klienten-Info

Obwohl erst im Sommer 2017 beschlossen, kommt es mit 1.2.2018 bereits zum Ende des Beschäftigungsbonus, da ab diesem Zeitpunkt keine Neuanträge mehr gestellt werden können. Bis (zum 31.1.2018) rechtzeitig über den AWS-Fördermanager eingebrachte Anträge werden noch bearbeitet und führen weiterhin zur Förderung.

Mit dem Beschäftigungsbonus sollten ja neugeschaffene zusätzliche vollversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wobei der Zuschuss bis zu drei Jahre lang jeweils einmal jährlich im Nachhinein an den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Das gilt für korrekt eingebrachte Altanträge weiterhin, wobei der Abrechnungsstichtag grundsätzlich ein Jahr nach Anmeldung des für den Erstantrag relevanten Dienstverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse liegt.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


Verwandte Themen:
Beschäftigungsbonus | AWS | Förderung | Beschäftigungsverhältnis

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?