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Oktober 2004 |
Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005 |
Kategorien: Klienten-Info |
Die bisher in Teilen der Fachliteratur als Steuermissbrauch gebrandmarkte Institution der unbaren Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz unterliegt laut einer neuen Publikation (ÖStZ 2004/675 S 310) einem Paradigmenwechsel. An Hand profunder Kalkulation wird dort nämlich der Steuervorteil auf Basis des geltenden Steuerrechts nur mit 0,1 % des Nominalbetrages der unbaren Entnahme ermittelt. Auf Grund der Steuerreform 2005 wandelt sich dieser Vorteil in einen Nachteil zugunsten des Fiskus in der Höhe von 1,23 % der unbaren Entnahme. Der Autor führt dies einerseits auf das Steigen der Attraktivität der Alternativanlagen in Folge geringer Ausschüttungsbelastung zurück, andererseits falle die Steuerbelastung durch die Zinsenerträge weniger ins Gewicht, womit der Nettoverzicht auf Ausschüttung größer werde. Bild: © ki33 - Fotolia |
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