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März 2005 |
Vorsteuerabzug bei Gebäuden ab Feber 2005 und Aufbewahrungspflicht |
Kategorien: Klienten-Info |
Die Ermächtigung der EU für Österreich zur Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei Gebäuden, die nicht mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen, ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sodass diese Regelung ab Feber 2005 in Kraft treten konnte. Sie ist mit 31. Dezember 2009 befristet. Bild: © Martin Green - Fotolia |
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