Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
August 2005 |
Steuerliche Qualifikation einer Domain-Adresse |
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info |
Ein deutsches Finanzgericht qualifizierte eine Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es untersteht dem Schutz des Namens- sowie des Markenrechtes und kann am Markt gehandelt werden. Es gebe weder Anhaltspunkte noch Erfahrungswerte dafür, dass deren Nutzung unter rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer zeitlichen Begrenzung unterliege. Damit ist also kein im Laufe der Zeit eintretender Wertverzehr verbunden. Bild: © photoGrapHie - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |