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Februar 2006 |
Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung |
Kategorien: Klienten-Info |
Laut Umsatzsteuerprotokoll 2005 richtet sich bei der Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG die Buchführungspflicht nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und zwar:
Die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG hat als besondere Besteuerungsform aber keinen Einfluss auf die Ermittlung der Buchführungsgrenzen iSd BAO. Diese Umsätze sind daher nicht einfach aus der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen, sondern sind auf anderem Wege zu ermitteln. Bild: © nyul - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
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