Artikel zum Thema: Differenzbesteuerung
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November 2006 |
Eintritt der Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung |
Kategorien: Klienten-Info |
In der Klienten-Info Februar 2006 wurde bereits auf diese Buchführungspflicht mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 hingewiesen. Im USt-Protokoll 2005 wird klar gestellt, dass die USt-Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG (Antiquitäten- und KFZ-Handel) nicht für die Ermittlung der Buchführungsgrenzen gem. § 125 BAO in Frage kommt. Maßgebend sind hiefür vielmehr die Verkaufspreise, die gem.§ 24 Abs. 11 Z 1 UStG aufzeichnungspflichtig sind. Bild: © fox17 - Fotolia |
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