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März 2007 |
Kurz-Info: Nachversteuerung von geltend gemachten Sonderausgaben bei Verpfändung von Lebensversicherungen |
Kategorien: Klienten-Info |
Eine Nachversteuerung der als Sonderausgaben geltend gemachten Prämien mit 30% tritt ein, wenn innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss, eine Vorauszahlung oder Verpfändung der Ansprüche erfolgt. Um dies zu vermeiden, wird in der Regel stattdessen steuerschonend eine Vinkulierung der Versicherungssumme zu Gunsten des Gläubigers vereinbart. Allerdings kann eine einmal vereinbarte Verpfändung (die vom Versicherungsunternehmen an das Finanzamt gemeldet werden muss) nachträglich nicht in eine Vinkulierung mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden. Bild: © GalaxyPhoto - Fotolia |
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