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September 2007 |
Kurz-Info: Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe |
Kategorien: Klienten-Info |
Nur eine typische Berufsbekleidung, die im Wesentlichen für die berufliche Verwendung geeignet ist (z.B. Schutzkleidung, Uniform etc.), ist lt. VwGH 26.4.2007,2006/14/0036 steuerlich abzugsfähig. Bild: © nmann77 - Fotolia |
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