Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen | ||||||||||||||||||||||||||||
Februar 2009 | ||||||||||||||||||||||||||||
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2009 |
||||||||||||||||||||||||||||
Kategorien: Klienten-Info | ||||||||||||||||||||||||||||
Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2009 mit Erlass vom 9.10.2008 wie folgt festgesetzt:
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt. Bild: © Francois Doisnel - Fotolia |
||||||||||||||||||||||||||||
Verwandte Themen: Regelbedarfsätze | Unterhalt |
||||||||||||||||||||||||||||
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
||||||||||||||||||||||||||||
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |