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Oktober 2009 |
Kindergeld NEU |
Kategorien: Klienten-Info |
Die endgültige Einigung zum „Kindergeld Neu“ steht und wird in fünf Varianten am 1. Jänner 2010 starten. Mit der neuen Kindergeldregelung soll zum Einen erwerbsorientierten Frauen die Verwirklichung des Kinderwunsches erleichtert werden, zum Anderen soll die Karenzmöglichkeit für Väter interessanter gemacht werden. Zu den bisherigen drei Kindergeldvarianten kommen zwei neue Varianten hinzu. Somit kann in Zukunft aus mehreren Möglichkeiten gewählt werden:
Alleinerziehende, welche monatlich mit einem Einkommen von weniger als 1.200 € auskommen müssen, können auf Antrag bei jeder der fünf Varianten die Kindergeldzahlungen um zwei Monate länger beziehen. Die auch bisher bestehende Zuverdienstgrenze von 16.200 € jährlich bleibt weiterhin bestehen, wobei Eltern in Zukunft alternativ dazu bis zu 60% ihres bisherigen Einkommens dazu verdienen dürfen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Bei dem einkommensabhängigen Kindergeld (Variante 5) besteht allerdings eine Sonderregelung – der Zuverdienst ist dann auf 5.800 € jährlich beschränkt. Gesamt betrachtet kann es durch die einkommensabhängige Variante zu attraktiven Auszahlungen von bis zu 28.000 € (14 mal 2.000 €) kommen, wobei durch die kurze Auszahlungsperiode und die großzügigen Zuverdienstgrenzen eine rasche Wiedereingliederung ins Berufsleben ermöglicht werden soll. Bild: © gunnar3000 - Fotolia |
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