Artikel zum Thema: Bauwirtschaft
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September 2002 |
Steuerliche Maßnahmen im Zuge des Hochwasserentschädigungsgesetzes |
Kategorien: Klienten-Info |
Keine Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten bis zum 1.10.2002 Die direkten finanziellen Hilfestellungen für die Opfer der Flutkatastrophe betragen 650 Millionen EURO. Darüber hinaus hat am 19. August die Bundesregierung im Ministerrat eine Gesetzesvorlage mit umfangreichen steuerlichen Maßnahmen zur Hilfestellung beschlossen. In weiterer Folge sollen die steuerlichen Maßnahmen vorgestellt werden, nähere Infos erhalten Sie in unserer Kanzlei und unter der kostenlosen Hotline der Bundesregierung in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr: 0800 / 222 666 Steuerliche Maßnahmen der Regierungsvorlage im Überblick:
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