Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://bibu.co.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Versicherungspflicht eines Arztes infolge Beschäftigung bei einem Standeskollegen


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Oktober 2002

Versicherungspflicht eines Arztes infolge Beschäftigung bei einem Standeskollegen

Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit unterliegt der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 2 ASVG, wenn die Voraussetzungen persönlicher Abhängigkeit vorliegen. Die Sozialversicherungspflicht wird von der Gesetzwidrigkeit eines Dienstverhältnisses aus standesrechtlichen Gründen laut Ärztegesetz nicht berührt. Die Merkmale persönlicher Abhängigkeit sind gegeben, wenn der beschäftigte Kollege an fixe Arbeitszeiten gebunden ist, ihm ein konkreter Tätigkeitsbereich übertragen worden ist und er diese Arbeitsleistungen nicht durch Dritte vornehmen lassen kann (VwGH E. 21. November 2001, 97/08/0189). Dieses Erkenntnis nimmt auf die steuerliche Qualifikation keinen Bezug. Es ist allerdings anzunehmen, wenn die Voraussetzungen der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind, dass es sich auch im steuerlichen Sinn um ein echtes Dienstverhältnis handelt.

Bild: © sergign - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?