Artikel zum Thema: Ausgleichsverfahren
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Juli 2010 |
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 |
Kategorien: Klienten-Info |
Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat dazu beigetragen, dass Unternehmen leichter in wirtschaftliche Probleme geraten und sogar um ihr Fortbestehen fürchten müssen. Leider hat sich in den letzten Monaten auch die Zahl der Insolvenzen spürbar erhöht. Am 21. April 2010 wurde auch aus diesem Grund das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 beschlossen, welches mit 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Ziel des IRÄG 2010 ist es Anreize zu schaffen, um eine Unternehmenssanierung leichter zu ermöglichen. Außerdem soll die positive Ausrichtung des Verfahrens - auch für die Vertragspartner des Schuldners - stärker betont werden. Das bisher zweigliedrige Verfahren (Konkurs- u. Ausgleichsverfahren) wird nun durch ein einheitliches Insolvenzverfahren ersetzt. Inhaltlich gliedert sich das einheitliche Insolvenzverfahren jedoch wieder in drei wesentliche Bestandteile:
Insgesamt soll durch das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 eine frühere Einleitung der Unternehmenssanierung möglich gemacht werden und auch die Anzahl jener Fälle zurückgedrängt werden, in denen es mangels Masse zu keiner Eröffnung des Sanierungsverfahrens kommt. Bild: © PascalR - Fotolia |
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