Veröffentlicht im April 2015
Bekanntermaßen können Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung , soweit sie die Summe pflegebedingter Geldleistungen (z.B. Pflegegeld, Pflegezulage etc.) übersteigen,...
Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.