Artikel zum Thema: innergemeinschaftlicher Erwerb
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
September 2003 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge - Neue Meldepflichten ab 1. Juli 2003 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorien: Klienten-Info | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Bundesministerium für Finanzen hat betreffend die Meldepflicht für innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge eine Verordnung erlassen. Im Folgenden soll die unterschiedliche Behandlung beim Verkäufer und Käufer dargestellt und mit Beispielen veranschaulicht werden: Die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ist unabhängig vom Status des Verkäufers und Käufers stets steuerfrei. Die Privatperson wird in diesem Zusammenhang wie ein Unternehmer behandelt, wenn sie das neue Fahrzeug an einen Abnehmer in der EU-Zone verkauft. Dadurch werden auch gelegentliche Lieferungen neuer Fahrzeuge erfasst. Der "gelegentliche Fahrzeuglieferer" hat einen Anspruch auf Vorsteuerabzug (= auf den Kaufpreis des neuen Fahrzeugs entfallende Steuer). :: Fahrzeuglieferer hat Anspruch auf Vorsteuerabzug :: Innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs ist im Bestimmungsland zu versteuern Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs ist im Bestimmungsland - unabhängig ob Privatmann oder Unternehmer - zu versteuern. Die Steuerschuld entsteht mit dem Tag des Erwerbs und ist für jeden einzelnen Erwerb gesondert zu errechnen. :: Meldungstermine Die Meldung ist gemäß § 3 der Verordnung
(Quelle: ADAC) PRAXIS TIPP: Es kann u.U. finanziell interessant sein, den Neuwagen in anderen EU-Mitgliedsländern zu erwerben. Das jeweilige nationale Preisgefüge wird neben der Umsatzsteuer durch etwaige zusätzliche Zulassungs- bzw. Verbrauchssteuern beeinflusst. Damit in Ländern mit hoher Steuerbelastung ein Neuwagenvertrieb überhaupt stattfinden kann, operieren die Anbieter dort mit einem dem Markt entsprechenden Preisgefüge. Dies äußert sich in niedrigeren Nettopreisen. Generell günstige Kaufländer für Pkw sind Dänemark, die Niederlande, Griechenland, Portugal, Finnland, eventuell auch Belgien oder Frankreich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Autofahrerclub (ARBÖ, ÖAMTC). Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen Ihr Händler in Österreich nicht nur bei der Kaufentscheidung, sondern auch bei etwaigen Problemen nach dem Kauf stets zur Seite steht. :: LINKS: Bild: © GaToR-GFX - Fotolia |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |