Artikel zum Thema: Forschungsfreibetrag
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen | ||||||||||||||||||||||||||
Januar 2004 | ||||||||||||||||||||||||||
Konjunkturbelebende Maßnahmen im Steuerrecht für 2004 |
||||||||||||||||||||||||||
Kategorien: Klienten-Info | ||||||||||||||||||||||||||
Förderung von Forschung und Entwicklung - Der Forschungsfreibetrag II für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen (bisher § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG) wird in § 4 Abs. 4 Z 4 integriert und von bisher 15 % auf 25 % ab 2004 der Forschungsaufwendungen angehoben. Damit kommt es zur Gleichstellung mit dem bereits seit dem Jahre 2000 bestehenden Forschungsfreibetrag I. Hinsichtlich des erhöhten Forschungsfreibetrages III von 35 % von den das arithmetische Mittel der letzten 3 Jahre übersteigenden Forschungsaufwendungen ändert sich nichts. Übersicht:
Forschungsprämie:
:: Verlängerung der Investitionszuwachsprämie :: Verlängerung der katastrophenbedingten vorzeitigen Abschreibung sowie der Sonderprämie - Die gemäß § 10 c EStG für die Zeit von 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2003 eingeführte vorzeitige Abschreibung für Ersatzbeschaffung zur Beseitigung von Katastrophenschäden (z.B. Hochwasser) wird bis Ende 2004 verlängert - Gleiches gilt für die gemäß § 108 d EStG alternativ bestehende Sonderprämie in der Höhe von
Bild: © Markus Bormann - Fotolia |
||||||||||||||||||||||||||
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
||||||||||||||||||||||||||
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |