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März 2004 |
Neue Umsatzsteuertatbestände für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch ab 1. Jänner 2004 |
Kategorien: Klienten-Info |
Infolge Änderung des Umsatzsteuergesetztes betreffend die Eigenverbrauchsbesteuerung kommt es für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sowie für Werbegeschenke zu einer Umsatzsteuerbelastung von bestimmten Aufwendungen, sofern diese nicht geringfügiger Natur sind. Für geplante Werbekampagnen ab 2004 sind daher eventuelle Zusatzkosten zu kalkulieren. Die bisher selbständigen Tatbestände des Nutzungs- und Leistungseigenverbrauches sind abgeschafft. Ab 1. Jänner 2004 wird der Entnahme-Eigenverbrauch einer Lieferung, der Nutzungs- und Leistungseigenverbrauch der sonstigen Leistung gleichgestellt. Praktische Auswirkungen Neu sind folgende Umsatzsteuertatbestände: :: Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer :: Unentgeltliche Zuwendungen an Dritte Werbezwecke, Verkaufsförderung, Imagepflege, höherwertige Geschenke an Geschäftsfreunde, Sachspenden an Vereine, Warenabgaben anlässlich von Preisausschreiben, Verlosungen etc. zu Werbezwecken. Ausgenommen sind wiederum Geschenke von geringem Wert und die Abgabe von Warenmustern. Schlussbemerkung Während hinsichtlich der textlichen Neufassung betreffend die unentgeltlichen Zuwendungen an Arbeitnehmer keine gröberen Änderungen zu erwarten sind, wird es beim neuen materiellen Tatbestand der unentgeltlichen Zuwendungen an Dritte infolge von Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Tausch, Repräsentation und Gratisabgabe sicher zu Problemen kommen, welche hoffentlich ehestens in den Umsatzsteuerrichtlinien geklärt werden.
Bild: © B. Wylezich - Fotolia |
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