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Juli 2006 |
Managerversicherung im Zivil-, Straf- und Steuerrecht |
Kategorien: Klienten-Info |
In letzter Zeit sind wiederholt Fehlleistungen von Managern bekannt geworden, die aufgrund zivilrechtlicher Haftung für diese existenzbedrohend sein können, weil sie sich auf das gesamte Privatvermögen erstreckt. In bestimmten Fällen besteht laut Rechtsprechung auch ein Durchgriffsrecht auf in Stiftungen geparktes Vermögen. Im Folgenden sei auf die Möglichkeit einer Abfederung dieser Risken und deren steuerliche Auswirkung hingewiesen: :: Schutz vor Vermögensschäden Die "D&O"-Versicherung (Direktors und Officers) beinhaltet einen weltweiten Rechtsschutz samt Übernahme von Entschädigungsleistungen für Leitungsorgane juristischer Personen (Vorstand, Geschäftsführer), Aufsichtsräte, Beiräte, Stiftungsvorstände, leitende Angestellte, Führungsorgane von Genossenschaften und Vereinen. Diese Versicherung kann entweder vom Unternehmen oder vom Manager persönlich abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz tritt auch bei einer Verurteilung ein, mit Ausnahme bei einem vorsätzlichen Vergehen. Damit ist auch leicht oder grob fahrlässiges Handeln gedeckt. Es besteht keine Bindung an Gerichtsurteile, um Ansprüche abzuwehren; auch durch Gutachten abgesicherte Vergleiche sind mit eingeschlossen. Die Versicherung dient beispielsweise zur Haftungsabwehr in folgenden Fällen: Verstöße gegen Gesetz, Satzung und Weisung der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung. Verletzung von Sorgfaltspflichten (Rechnungswesen, Treue- und Verschwiegenheitspflichten). Haftungen nach dem ProdukthaftpflichtGes, Umweltvorschriften, WettbewerbsGes, Gewerbeordnung, ArbeitnehmerschutzGes, Abgaben- und Sozialversicherungsrecht. :: Schutz bei schwerer Krankheit Die "Dread Disease-Versicherung" ist üblicherweise ein Zusatz zur Lebensversicherung mit Prämienzuschlag. Versicherungsgegenstand ist schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit. Die konkreten Anlassfälle werden üblicherweise bei Vertragsabschluss definiert. Dazu zählen insbesondere: Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Organtransplantation, Multiple Sklerose, Lähmung, Blindheit und Verlust von Gliedmaßen. :: Steuerliche Qualifikation - D&O- als Vermögensschadenversicherung In Rz. 393a LStR 2002 sind die steuerlichen Folgen angeführt, die sich daraus ergeben, wer Versicherungsnehmer und Begünstigter ist, bzw. wer die Prämien zahlt. Zahlt diese der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Begünstigter, dann sind sie als Betriebsausgaben absetzbar und wirken sich beim Manager nicht aus. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist eine Betriebseinnahme. - Dread Disease-Versicherung Da eine Personenversicherung vorliegt, handelt es sich grundsätzlich um sogenannte (Topf-) Sonderausgaben, für welche die gesetzlichen Betrags- und Absetzbeschränkungen gelten. Bei Managern, die i.d.R. die Einkommensgrenze von € 50.900,- p.a. überschreiten, ist daher kein steuerlicher Vorteil mehr gegeben. Bild: © ki33 - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Claudia Lippert - Bilanzbuchhalterin | Klienten-Info |
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