Artikel zum Thema: Rechnungsmerkmale
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September 2007 |
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs - Sonderfall bei Errichtung von Bürogebäuden |
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info |
Der Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ist häufig Thema bei Betriebsprüfungen. Zur gesetzlichen Regelung und Rechtsprechung hiezu sei folgendes ausgeführt: :: Gesetz Laut § 12 Abs. 1 Z 1 UStG ist der Vorsteuerabzug auf Anzahlungen vor Ausführung der Leistung nur dann zulässig, wenn eine Rechnung vorliegt, die alle Rechnungsmerkmale des § 11 UStG enthält. In diesem Fall wird nicht auf die Leistung, sondern auf die Zahlung abgestellt. Es handelt sich demnach um den "Vorsteuerabzug kraft Rechtsform". :: Rechtsprechung - Kein Vorsteuerabzug bei erst zu erbringender Leistung ohne Zahlung - Vorsteuerabzugsmöglichkeit in Hinblick auf zukünftige Option zur steuerpflichtigen Vermietung: Einer zu restriktiven Auslegung ist der VwGH (2002/13/0063 vom 13. September 2006) allerdings entgegengetreten. Demzufolge ist es unzulässig, dass das Vorhaben künftiger steuerpflichtiger Vermietung des in der Errichtungsphase befindlichen Gebäudes ausschließlich durch die Vorlage bindender Vereinbarungen mit Mieter, nicht aber durch andere Indizien belegt werden kann. Indizien für eine künftige steuerpflichtige Vermietung können beispielsweise sein: Gespräche mit potentiellen Mietern, Betrauung einer Immobilientreuhandgesellschaft mit der steuerpflichtigen Vermietung des Objektes sowie bei professionell betreuten Immobilienprojekten das Vorlegen entsprechender Planungsrechnungen (mit Vorsteuerabzug und anschließend steuerpflichtiger Vermietung), schriftliche Erklärungen zur steuerpflichtigen Vermietung oder in der Vergangenheit bereits ähnliche Projektabwicklungen. Bild: © Markus Bormann - Fotolia |
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