Artikel zum Thema: Privatentnahme
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April 2004 | ||||||||||||
Angemessenheit und Üblichkeit von Geschäftsführergehältern |
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Kategorien: Management-Info , Landwirte-Info | ||||||||||||
Laut einer aktuellen KIENBAUM Consulting Umfrage (2003) erhalten Geschäftsführer in Österreich ein durchschnittliches Jahresgesamtgehalt von insgesamt 185.500,- Euro. Bei Führungskräften der 2. Ebene beträgt das Gehalt durchschnittlich 107.800,-Euro, Manager der 3. Ebene verdienen im Schnitt 76.300,- Euro. Die KIENBAUM-Gehaltsstrukturuntersuchungen, die sowohl die Vergütung der Geschäftsführer als auch der leitenden Angestellten analysieren, haben die jeweiligen Bezüge in Relation gesetzt. Diese sich seit 1965 kaum verändernden Vergütungsrelationen bieten eine einfache Möglichkeit, die Ausgewogenheit der Vergütungsstruktur im jeweiligen Unternehmen festzustellen. Bei Unternehmen mit unter 50 Beschäftigten beträgt das Verhältnis zwischen den Gesamtbezügen eines Geschäftsführers und den Grundgehältern der leitenden Angestellten 1,7. Die Bezüge eines GmbH-Geschäftsführers Die Höhe der Geschäftsführerentgeltansprüche ist laut Reich-Rohrwig anhand von 3 Kriterien begrenzt: Bei der Ermittlung der Höhe des Entgeltes gilt es zu ermitteln, welche Bezüge die Gesellschafter einer GmbH einem Fremd-Geschäftsführer anbieten bzw. welche Bezüge sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach der Verpflichtung zur kaufmännischen Vorsicht selbst einräumen kann. Unangemessene, überhöhte Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer werden bei der GmbH als verdeckte Ausschüttungen qualifiziert. In diesem Zusammenhang ist bei einem Vergleich die "Gesamtausstattung" entscheidend; das sind alle zugesagten Leistungen (PKW, Pensionszusage, etc.) -ausgedrückt in Geldwerten. Als Richtschnur für das Entgelt sind die im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Bezüge zuzüglich eines Dispositionszuschlages (10% bis 20%) anwendbar. Erwirtschaftet das Unternehmen dauerhaft Verluste, sind bei der Festsetzung der Bezüge entsprechende Abschläge vorzunehmen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn bei Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen Während man bei Kapitalgesellschaften (hier insb. GmbH) im Rahmen der Vergütung von Geschäftsführern von Gehältern spricht, spielt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der kalkulatorische Unternehmerlohn eine entscheidene Rolle. Bei diesen Rechtsformen wird davon ausgegangen, dass die Arbeitsleistung des Unternehmers bzw. Gesellschafters über den (entnommenen) Gewinn abgegolten wird. Seinen "Niederschlag" findet der Unternehmerlohn quasi über die Privatentnahmen.
Weitere Quellen zu diesem Thema: www.kienbaum.at Bild: © Francois Doisnel - Fotolia |
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