Je nach Betroffenheit des Unternehmens, kann dabei ein Kredit bis zur Höhe eines Quartalsumsatzes beantragt werden. Single-Point of Contact ist die Hausbank!
Von diesem Kredit muss dann ein Teil nicht mehr zurückgezahlt werden, nämlich bis zu 75% der Fixkosten und wertlos gewordenen Ware in dem Zeitraum. Die Betroffenheit durch Liquiditätsengpässe, Fixkosten und der Wertverlust von Waren sollen dadurch abgedeckt werden.
Der Corona-Hilfsfonds verfügt über zwei Instrumente:
- Das eine ist ein Garantieninstrument der Republik zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten, das 90% der Kreditsumme abdeckt. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
„Die Voraussetzung dafür, dass man das beantragen kann, ist eine Geschäftstätigkeit in Österreich, der Liquiditätsbedarf in Österreich und die starke Begrenzung der Boni an Vorstände und keine Dividendenzahlung in diesem betroffenen Jahr“, so Finanzminister Blümel. - Das zweite Instrument ist der Zuschuss für die Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% haben. Dieser Zuschuss ist jener Teil, der von dem beantragten Kredit nicht mehr zurückbezahlt werden muss.
Je nach Betroffenheit sind auch die Fixkosten, die ersetzt werden und die verdorbene Ware von 25-75% zu ersetzen oder nicht mehr rückzahlbar. In die Fixkosten fallen unter anderem Miete, Strom, Gas, Zinsaufwendungen und verderbliche und saisonale Waren, die wegen der Coronakrise um zumindest 50% an Wert verloren haben.
Fragen und Antworten des Finanzministerium zum Corona-Hilfpaket