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Anleitung zur Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe - Vorerfassung für eAMS

Veröffentlicht am 19.04.2020

Die Frist zur Abrechnung der Kurzarbeit mit dem AMS für den Berichtszeitraum März wurde nun vom 28.4.2020 auf den 28.5.2020 verlängert.

Sollten Sie noch kein eAMS-Konto für Ihren Betrieb haben, so beantragen Sie bitte rasch Ihre Zugangsdaten beim für Sie zuständigen AMS (hier die Anleitung dazu: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile#salzburg), denn diese kommen als RsA-Brief mit der Post!

Nun ist die Webapplikation dafür online und es besteht auch die Möglichkeit der Vorerfassung in einem Excel. Weitere Infos:

Nun ist die Webapplikation dafür online und es besteht auch die Möglichkeit der Vorerfassung in einem Excel. Weitere Links zu den Informationen und Seiten finden Sie in meinem extra für Sie erstellten PDF. Dort ist auch die Webapplikation als Screenshot abgebildet, damit Sie sich schon einmal vorinformieren können. Hier gehts zum PDF.

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