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Elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke - ab 1.1.2020 Pflicht

Veröffentlicht am 21.02.2019

Ab 1. Jänner 2020 sind alle Unternehmer 

gemäß E-Government-Gesetz verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen! 

Ausnahmen - z.B. keinen Internet-Anschluss 

Nähere Infos finden Sie hier oder als pdf

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