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Gespenst "mBGM" - wir nehmen ihm den Schrecken

Veröffentlicht am 21.10.2018

Mit 1. Jänner 2019 erfolgt in der Lohnverrechnung die umfangreichste Änderung seit Langem! Was genau hinter der größten Systemumstellung in der Geschichte der Sozialversicherung steht können Sie in der Broschüre der GKK und hier nachlesen.

Wir haben mit unserem Softwarehersteller BMD bereits alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Umstieg zum Jahreswechsel in der Personalverrechnung vorbereitet. Lassen Sie Beitragsgruppen-Abschaffung und Tarifgruppen-Einführung als auch Mapping einfach unser Problem sein - wir wissen ganz genau, was hier zu tun ist!

Sie können sich daher beruhigt zurücklehnen! 

Das Wichtigste zu Ihrer Information: die Mindestangabenmeldung wird durch die bislang schon existierende "Vollmeldung" ersetzt. 

Diese Vollmeldung wird dafür um einige Informationen reduziert und vereinfacht. Somit gibt es nur mehr 1 einzige Anmeldung VOR Arbeitsantritt!

Die fehlenden Daten werden durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) - nunmehr je Dienstnehmer - von uns an die Gebietskrankenkasse gemeldet.

All jene, denen die Nutzung der Online-Anmeldung über Elda (wie die bisherige Mindestangabenmeldung) nicht möglich ist steht das Formular "Vor-Ort-Anmeldung" (mit Fax- und Telefonnummer) zur Verfügung um Sanktionen durch die Finanzpolizei zu vermeiden.

Dieses Formular wird voraussichtlich erst Mitte Dezember 2018 auf den Seiten der Sozialversicherung online gehen. Dank dem Nödis-Redaktionsteam können wir Ihnen dieses jedoch bereits jetzt in der Vorab-Version zur Verfügung stellen: Vor-Ort-Anmeldung  

Wir sorgen gerne auch hier für Ihren Wissens-Vorsprung!

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