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Kostenersatz Drittschuldnererklärung ab 1.1.2017

Veröffentlicht am 20.01.2017

Erhöhung des Kostenersatzes für die Abgabe der Drittschuldnererklärung.

Gemäß § 302 Abs. 1 EO gelten in Bezug auf Drittschuldnererklärungen, die nach 1. Jänner 2017 bei Gericht einlangen folgende (ust-freie) Kostenersätze:

€ 35,00 (zuvor 25,00) bzw. € 25,00 (zuvor 15,00) sofern keine laufende Pfändung vorzunehmen ist

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