Ab 1.1.2019 haben Betriebe den Restmüll bis max. 3.120l pro Jahr (entspricht 13 x 240l) VERPFLICHTEND über die Gemeinde bzw. den Abfallverband zu entsorgen.
Die Zuteilung der Abfallbehälter erfolgt, wie bisher, nur nach der Anfallsmenge und pro Liegenschaft. Weitere Infos unter: www.wko.at