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Novelle zum NÖ-Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Veröffentlicht am 06.11.2018

Ab 1.1.2019 haben Betriebe den Restmüll bis max. 3.120l pro Jahr (entspricht 13 x 240l) VERPFLICHTEND über die Gemeinde bzw. den Abfallverband zu entsorgen. 

Die Zuteilung der Abfallbehälter erfolgt, wie bisher, nur nach der Anfallsmenge und pro Liegenschaft. Weitere Infos unter: www.wko.at

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