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Nutzung von Beweisfotos (Radarkontrolle) zur Verfolgung anderer Delikte

Veröffentlicht am 01.02.2017

Unter anderem können künftig Beweisfotos, z.B. aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung, auch zur Verfolgung von Verstößen gegen das Handyverbot oder gegen die Gurt- oder Sturzhelmpflicht herangezogen werden. 

Das Bundesgesetz zur Änderung des Kraftfahrgesetzes (34. KFG-Novelle) wurde am 13. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 9/2017 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

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