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Wiedereingliederungsteilzeit nach langem Krankenstand

Veröffentlicht am 01.02.2017

Nach mindestens 6wöchigem ununterbrochenem Krankenstand soll unter Einbindung von fit2work die arbeitsrechtliche Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit zwischen DienstgeberIn und DienstnehmerIn für die Dauer von bis zu 6 Monaten geschaffen werden. Neben dem entsprechend der Arbeitszeitreduktion aliquot zustehendem Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung soll dem/der DienstnehmerIn ein Wiedereingliederungsgeld (=anteiliges Krankengeld aus Mitteln der Krankenversicherung) zustehen. Infos dazu: hier.

Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz u.a. geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz), wurde am 18. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2017 veröffentlicht.

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