auf 7. Mai 2020 verschoben!
19. März 2019 gibt es einen sehr informativen Vortrag von mir in der Akademie Kinesiologie-bewegt in Wallsee (NÖ).
Danke liebe Iris für diese Möglichkeit und das tolle Plakat!
Anmeldung bitte direkt in der Akademie:
auf 7. Mai 2020 verschoben!
19. März 2019 gibt es einen sehr informativen Vortrag von mir in der Akademie Kinesiologie-bewegt in Wallsee (NÖ).
Danke liebe Iris für diese Möglichkeit und das tolle Plakat!
Anmeldung bitte direkt in der Akademie:
Für all jene, die auch so ein Schreiben „Ihre eZustellung – automatische Anmeldung möglich“ (wie dieses) vom Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in ihrer Databox in FA-Online gefunden haben...
So gehen Sie vor, um der - ab 1. Jänner 2020 verpflichtenden - Teilnahme an der elektronischen Zustellung gemäß
§ 1b E-Governement-Gesetz und der (durch die Ausführung der nachfolgenden Schritte bis Ende November 2019 noch automatischen) Eintragung in das neue zentrale Teilnehmerverzeichnis Folge zu leisten:
Rundherum gibt es Vereinsfeste und viele freiwillige Helfer. Aber sind diese bei der Gebietskrankenkasse anzumelden?
Bitte achten Sie darauf, dass die Bankdaten des Finanzamtes wie folgt aussehen: ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx und BIC BUNDATWW sonst werden diese Überweisungen mit dem Vermerk "falscher IBAN" wieder zurück überwiesen!
Die STGKK erinnert auf ihrer Homepage daran, dass die Zertifikate / Handysignaturen nur 5 Jahre gültig sind - vielen Dank für diesen Service!
gemäß E-Government-Gesetz verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen!
Nun hat die Gebietskrankenkasse eine Ausfüllhilfe veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Nun gibt es doch wieder die Möglichkeit die Anmeldung OHNE Login durchzuführen: https://www.elda.at/eldamamol/
Neben der Verkettung und Signierung der Einzelumsätze dienen die Start-, Monats- und Jahresbelege zur Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Aus diesem Grund müssen Jahresbelege ebenfalls signiert und in die Belegkette eingeflochten werden.
Bis wann muss der Jahresbeleg erstellt werden?
Unternehmer müssen den Jahresbeleg der Registrierkassa am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen – jedoch spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres. Sollte die unternehmerische Tätigkeit bereits vor dem 15.2. FJ wieder aufgenommen werden, muss der Jahresbeleg spätestens VOR dem ersten Barumsatz im neuen Jahr erstellt werden.
Jour-fixe-Veranstaltungen sind eine ausgezeichnete Idee sich lohnverrechnungstechnisch auf dem Laufenden zu halten. Daher freue ich mich umso mehr, dass diese nun bei WIKU Training, sprich Wilhelm Kurzböck, nun auch noch zu fantastisch günstigem Preis OHNE Abobindung online angeboten werden - und zwar wahlweise am Tag oder am Abend!
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