Pro Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es ab 1.1.2019 die Möglichkeit über ANTRAG auf den Familienbonus Plus die Einkommensteuer um maximal Euro 1.500,-- pro Jahr (bis zum 18. Lebensjahr, danach nur mehr Euro 500,-- ) zu reduzieren.
Wird keine Einkommensteuer bezahlt bekommt man – als Alleinerzieherin oder Alleinverdiener - dennoch Unterstützung durch den Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250,-- Euro pro Kind und Jahr (ausgenommen bei mindestens 11monatigem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung etc.).
Im Gegenzug fallen der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr weg.
Wie sich der Familienbonus Plus bei Ihnen persönlich auswirkt können Sie sich hier berechnen lassen.
Beantragt werden kann dieser Familienbonus Plus mit dem Formular E 30 entweder direkt beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. bei Selbständigen mit der Einkommensteuererklärung mit dem Formular L1k.
Zuvor sollte jedoch gut überlegt werden, ob und wie dieser zwischen den Elternteilen geteilt werden soll (100% beim Vater, 100% bei der Mutter oder 50:50 für beide).
Wenn Sie eine Steuererklärung (L 1, E 1) abgeben, denken Sie daran, den Familienbonus Plus jedenfalls immer zu beantragen (L1k-2019). Andernfalls kommt es zu einer Nachversteuerung, wenn der Familienbonus Plus bereits während des Jahres berücksichtigt worden ist (durch Vorlage des Formular E 30 beim Arbeitgeber).