Nach mindestens 6wöchigem ununterbrochenem Krankenstand soll unter Einbindung von fit2work die arbeitsrechtliche Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit zwischen DienstgeberIn und DienstnehmerIn für die Dauer von bis zu 6 Monaten geschaffen werden. Neben dem entsprechend der Arbeitszeitreduktion aliquot zustehendem Entgelt aus der Teilzeitbeschäftigung soll dem/der DienstnehmerIn ein Wiedereingliederungsgeld (=anteiliges Krankengeld aus Mitteln der Krankenversicherung) zustehen. Infos dazu: hier.
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz u.a. geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz), wurde am 18. Jänner 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 30/2017 veröffentlicht.