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Steuerentlastung für Familien

Veröffentlicht am 26.10.2018

Der Familienbonus Plus (Euro 1.500,--) welcher ab 1.1.2019 gilt, kann zwischen den Eltern geteilt werden. Diese Entscheidung hat je Kind zu erfolgen und kann – für das jeweilige Jahr einmal getroffen – nicht verändert werden. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll diesen über die Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen und NICHT schon monatlich über die Lohnverrechnung.

Sollte dennoch ein Dienstnehmer diesen Familienbonus Plus bereits über die Lohnverrechnung vorweg erhalten wollen, so benötigen wir dafür das neue Formular E30 ausgefüllt und unterschrieben (Fax reicht, wenn das Original in der Personalakte in der Firma aufliegt)!

Zu beachten ist jedoch, dass – auch wenn der Familienbonus Plus bereits über die Lohnverrechnung Berücksichtigung findet – dieser bei der Arbeitnehmerveranlagung TROTZDEM (zusätzlich) beantragt werden muss. Passiert das nicht, so wird dieser seitens der Finanz rückabgewickelt und es kommt zu einer Nachversteuerung!

 

Für weitere Informationen stehen diverse Internetseiten zur Verfügung:

https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_FamilienbonusPlus_072018.pdf?6j6u9e

https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonusplus.html

https://www.vorlagenportal.at/was-bringt-der-familienbonus-plus-ab-2019/

 

sowie ein Online-Rechner: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus

Erläuterung zum Online-Rechner: https://www.bmf.gv.at/presse/Familienbonus_korrekt.html

 

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